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Stalking / Nachstellung

Beschuldigte des Tatbestandes Stalking/Nachstellung droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wobei dies von der Schwere der Tat abhängt. Entsteht durch das Stalking die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung, sind sogar bis zu fünf Jahren möglich. Verursacht der Täter durch das Nachstellen den Tod des Opfers oder einer ihm nahestehenden Person, droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Bei dem Vorwurf der Nachstellung bzw. Stalking benötigen Sie einen auf das Strafrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, welcher über die notwendige Sorgfalt und Erfahrung für ein lösungsorientiertes Konzept verfügt. Mit entsprechender Expertise kann in vielen Fällen bereits durch einen schriftlichen Antrag im Ermittlungsverfahren die Hauptverhandlung vermieden werden. Vertrauen Sie daher auf die Erfahrung und Professionalität eines versierten Anwalts. Kontaktieren Sie uns, um eine unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.

Nachstellung bzw. Stalking setzt das willentliche und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person voraus.

Was ist „Stalking“?

Durch die stetige Digitalisierung nimmt auch die Schikane im Internet zu, das als Cyberstalking bezeichnet wird. Nachstellung bzw. Stalking setzt das willentliche und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person voraus. Dies umfasst unter Anderem folgende Handlungen:

Besonders ausschlaggebend ist die beeinträchtigte Lebensgestaltung der betroffenen Person durch die Nachstellung. Derlei Handlungen sind nur dann strafbar, wenn dieses Verhalten beharrlich erfolgt. Daher muss es mit einer gewissen Wiederholung stattfinden, sodass die Lebensgestaltung des Opfers schwer beeinträchtigt wird.