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Sexueller Missbrauch von Kindern

Mandate, die aus dem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs zu Lasten eines Kindes resultieren, erfordern fundierte Kenntnisse, die diesen speziellen Bereich des Strafrechts betreffen.

Durch die besonders niedrig liegende Toleranzgrenze der Gesellschaft bei einem Kindesmissbrauch droht dem Täter nicht nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung eine Stigmatisierung als „Kinderschänder“, sondern häufig reicht bereits der Verdacht dafür aus. Nehmen Sie daher Ihre Rechte in Anspruch und wenden Sie sich bei einem Vorwurf umgehend an einen Rechtsanwalt für Kindesmissbrauch.

Als Kindesmissbrauch werden verschiedene sexuelle Handlungen an oder vor Kindern unter 14 Jahren bezeichnet, die in jedem Fall strafbar sind.

Was gilt als Kindesmissbrauch und welche Strafen können drohen?

Als Kindesmissbrauch gelten grundsätzlich sexuelle Handlungen vor oder mit dem Kind unter 14 Jahren. Dies umfasst sowohl jede sexuelle Handlung an Kindern als auch das Vorführen pornografischer Inhalte. Bei einer Verurteilung droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren.

Aufgrund verschiedener Besonderheiten in der Wahrnehmung und auch der Wiedergabe (mutmaßlicher) Erinnerungen von Kindern ist die genaue Überprüfung der Aussagen erforderlich.

So ist nicht nur die Situation zum Zeitpunkt der getätigten Kindsaussage von großer Relevanz, sondern auch der Einfluss durch das Umfeld auf das vermeintliche Opfer. Für eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie bei einem Kindesmissbrauch sind daher umfassende Kompetenz, langjährige Erfahrung und Feingefühl eines Anwalts für Sexualstrafrecht maßgeblich.

Ihnen wird Kindesmissbrauch vorgeworfen? Der sexuelle Missbrauch von Kindern stellt eines der schwerwiegendsten Vorwürfe dar, weshalb Sie sich schnellstmöglich professionelle Hilfe von einem Anwalt holen sollten! Als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht haben wir bereits viele Strafverfahren erfolgreich verteidigt. Wir stehen Ihnen rund um die Uhr bundesweit zur Seite. Nehmen Sie mit unseren Kanzleien in Memmingen, Mannheim, Hamburg, Rostock oder Berlin Kontakt auf.

Unsere Anwälte sind insbesondere auf dem Gebiet der Aussagepsychologie fachlich geschult und erfahren.